Kosten und Abrechnung

Da ich kassenärztlich zugelassen bin, …

… wird die Therapie bei entsprechender Indikation von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Dies gilt auch für Beihilfe-Versicherte. Privat Versicherte sollten sich vor Behandlungsbeginn über die jeweiligen Tarife und ihre speziellen Vertragsbedingungen informieren.